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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungs- schutz.

 

Die Hausratversicherung gilt als eine der elementarsten Versicher- ungen überhaupt. Sie deckt Schäden an Hausratgegenständen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab.
 
Naiv gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushalts- elektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten versichert wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung limitiert; so dass Unterversicherung im Schadensfall bestraft wird (d.h. bei Hausrat im Wert von 8000 EUR und einer Versicherungsdeckung von 2000 EUR bezahlt die Versicherung immer nur 2/8 vom Schaden, max. 2000 EUR  (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert).

 

Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese so genannte "Einrede der Unterversicherung" im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche - meist 650.- Euro/m² Wohnfläche - abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Dies garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.
 
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich z.B. vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet, versichert.
 
Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich meistens nach der Höhe der Versicherungssumme (teilweise auch nach der Wohnfläche), den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl-Tarifzone).

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