Fr. 29. März 2024
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Haftpflichtversicherung im Heilwesen

Ein Praxisinhaber haftet grundsätzlich für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen.


Der Versicherer bietet in diesen Fällen nicht nur eine umfangreiche Deckung, sondern prüft auch, ob der Anspruch zu Recht und in angemessener Höhe gestellt wird. Bei unberechtigten Ansprüchen werden diese für den Praxisinhaber abgewehrt.

 

Die Leistungen:

 

  • Absicherung von Praxisinhaber und Mitarbeitern bei Haftpflichtansprüchen fremder Personen/Patienten wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden

  • Umfangreiche Absicherung für das gesamte Spektrum der ärztlichen Tätigkeit im eigenen  Fachgebiet

  • Erstattung bei Abhandenkommen des Eigentums von Belegschaft, Besuchern und Patienten

  • Internet-Baustein: Schutz vor Schadensersatzansprüchen z. B. wegen versehentlicher  Verbreitung von Computerviren u. ä.

  • Individuelle und bedarfsgerechte Versicherunssummen in der Haftpflichtversicherung  ohne versteckte Begrenzungen

  • Die Private Haftpflichtversicherung inkl. Forderungsausfallversicherung kann direkt  kostengünstig mitversichert werden.

  • Speziell für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte: gesetzliche Haftung bei Beschäftigung von  Urlaubsvertretung, Medizinstudenten und nicht ärztlichem Personal

  • Erstattung von Vermögensschäden aus Gutachtertätigkeiten (z. B. fehlerhafter Einstufung einer Pflegestufe)



Wichtige Ergänzung: Die Umweltschadenversicherung

Das neue Umweltschadensgesetz betrifft die Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst.

Dazu gehören:

  • Schäden der Gewässer ( auch das Grundwasser) oder des Bodens

  • Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen (die so genannte Biodiversität)

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