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KFZ-Versicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des Versicherten begleicht, sondern einen Schaden, der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig ein zustehen hat.
 
Die maximale Entschädigung eines Geschädigten oder mehrerer Geschädigter richtet sich nach der so genannten Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, so muss der Schädiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt.

 

In den meisten Ländern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.

 

Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung leistungsfrei bleibt. Manchmal ist sie zwar gegenüber dem Geschädigten vorleistungspflichtig, sie kann sich den Betrag aber vom Versicherten zurückholen. Solche Fälle liegen z. B. bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten wie Trunkenheit im Verkehr oder abgefahrenen Autoreifen vor. In der Regel ist dieser Regress jedoch in der Höhe begrenzt.

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