Sa. 27. April 2024
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Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung verhindert das Schlimmste, wenn es zum Schadensfall eintritt. Sie ist eine Form der Haftpflichtversicherung und sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.
 
Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den einzelnen auf der Hand.

 

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV) wie gesagt nicht. Aber:

 

  • Was passiert, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen?
  • Oder wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt, den Sie hätten streuen müssen?
  • Oder wenn Ihre Kinder die Scheibe des Nachbarn beim Fußball zerstören?

 

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist jeder zum Schadenersatz verpflichtet, der Dritten einen Sachschaden, Vermögensschaden oder Personenschaden zufügt. Hier haftet jede Privatperson in unbegrenzter Höhe.

 

Die Vorsorge muss privat erfolgen, soll Ihr Vermögen geschützt werden, aber dieses nicht kosten. Daher haben wir die individuellen und günstigen Lösungen in der Privathaftpflicht für Sie!

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